Rechtliche Grundlagen zum NÖ Sachkundenachweis
Verpflichtung seit 1. Juni 2023
Gemäß der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ist seit dem 1. Juni 2023 jeder, der sich in Niederösterreich einen neuen Hund anschafft und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, gesetzlich dazu verpflichtet, einen Allgemeinen Sachkundenachweis zu erbringen.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle neuen Hundehalter über das notwendige Grundwissen für eine tierschutzkonforme und sichere Hundehaltung verfügen.
Inhalte des Sachkundenachweises
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Kurs mindestens drei Stunden umfassen muss und von qualifizierten Personen abgehalten wird. Die Inhalte sind klar definiert:
- Einstündiger Vortrag durch eine Tierärztin/einen Tierarzt: Behandelt Themen wie Gesundheit, artgerechte Haltung, Pflege und Ernährung.
- Zweistündiger Vortrag durch eine fachkundige Person (z.B. Hundetrainer/in): Fokussiert auf Hundeverhalten, Körpersprache, Erziehung, Stressmanagement und rechtliche Aspekte im Alltag.
Wichtige rechtliche Aspekte für Hundehalter
- Meldepflicht: Jeder Hund muss bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Bei der Anmeldung ist der Sachkundenachweis vorzulegen.
- Haftpflichtversicherung: Für jeden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 € bestehen.
- Chip- und Registrierungspflicht: Alle Hunde in Österreich müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein.
- Leinen- und Maulkorbpflicht: An öffentlichen Orten besteht, je nach lokaler Verordnung, eine Leinen- oder Maulkorbpflicht. An manchen Orten auch beides.
- Haftung & Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 725.000€ ist Pflicht.