Hundebesitzerin lernt mit ihrem Hund entspannt von zu Hause
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Sachkundenachweis Hund – bequem von zu Hause

Dein offizieller Online-Kurs für Hundebesitzer in Österreich. Live via Google Meet, geleitet von Tierärztin und Trainer:innen.

89 €

Niederösterreich · 3 Std.

59 €

Salzburg · ca. 2 Std.

0 km

Anreise – 100 % online

Sofort

Zertifikat per E-Mail

Kurz erklärt

Sachkundenachweis Hund – die wichtigsten Antworten

?Was ist der Sachkundenachweis für Hunde?
Der Sachkundenachweis (umgangssprachlich „Hundeführerschein") ist ein gesetzlich vorgeschriebener Kurs, der dir das Grundwissen für eine verantwortungsvolle Hundehaltung vermittelt – zu Gesundheit, Verhalten, Recht und Sicherheit. Er ist in mehreren Bundesländern Voraussetzung für die Anmeldung deines Hundes.
?Wer braucht den Sachkundenachweis?
In Niederösterreich brauchst du ihn als neuer Hundehalter, der seit dem 1. Juni 2023 einen Hund aufnimmt und in den zwei Jahren davor keinen gehalten hat. In Salzburg gilt der Nachweis gemäß Landessicherheitsgesetz. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es zusätzlich einen bundesweiten Sachkundenachweis – die Kurse der Bundesländer bleiben daneben gültig und zählen bis 30. Juni 2027 sogar als dessen Theorieteil.
?Gilt der Sachkundenachweis auch ab Juli 2026 noch?
Ja. Die Tierschutzgesetz-Novelle hat mit 1. Juli 2026 einen bundesweiten Sachkundenachweis eingeführt, ersetzt die Kurse der Bundesländer laut Gesundheitsministerium aber nicht. Die Nachweise für Niederösterreich und Salzburg gelten weiterhin – und wer bis 30. Juni 2027 einen theoretischen Landes-Sachkundenachweis absolviert, ist zusätzlich vom 4-stündigen Theoriekurs des Bundes-Sachkundenachweises befreit (§ 2a Abs. 5 Z 15 der 2. Tierhaltungsverordnung).
?Was kostet der Kurs und wie lange dauert er?
Der Kurs für Niederösterreich dauert 3 Stunden (1 Std. Tierärztin + 2 Std. Hundetrainerin) und kostet 89 €. Der Kurs für Salzburg dauert rund 2 Stunden und kostet 59 € – jeweils inkl. USt. an einem einzigen Termin.
?Ist der Online-Kurs offiziell gültig?
Ja. Der Kurs wird von einer Tierärztin und qualifizierten Hundetrainer:innen live via Google Meet abgehalten. Dein offizielles Zertifikat erhältst du direkt nach dem Kurs als PDF per E-Mail und kannst es bei deiner Gemeinde vorlegen.
Deine Vorteile

Warum der Online-Kurs die beste Wahl ist

Zertifizierter Sachkundenachweis mit maximaler Flexibilität – ohne Anfahrt, mit echten Expert:innen.

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Von zu Hause

Spar dir die Anfahrt. Du nimmst bequem aus deinem Wohnzimmer teil – an einem einzigen Termin.

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Live & interaktiv

Unsere Live-Kurse via Google Meet erlauben dir, jederzeit direkt Fragen an Tierärztin und Trainer:innen zu stellen.

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Zertifikat sofort

Dein offiziell anerkanntes Zertifikat erhältst du unmittelbar nach dem Kurs als PDF per E-Mail.

Hundebesitzerin lernt online, während ihr Hund entspannt neben ihr ruht
Video erklärt

Der Sachkundenachweis in einem Video.

Wer braucht den Nachweis, wie läuft der Online-Kurs ab und wie kommst du zu deinem Zertifikat? Direkt erklärt vom Team der Hundeschule Willenskraft.

Expertinnen-Talk: Welpen – der richtige Start

Bianca Oriana Willen & Martha Höhr

Expertinnen-Talk: Qualzucht bei Hunden

Hintergrund zur Tierschutzgesetz-Novelle

Gesetzeslage

Der Sachkundenachweis für Hunde in Österreich

Alles, was du über die aktuellen Regelungen und die Tierschutzgesetz-Novelle 2026 wissen musst.

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Was ist der Sachkundenachweis?

In Bundesländern wie Niederösterreich und Salzburg ist ein Sachkundenachweis für neue Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben. Der Kurs vermittelt dir essenzielles Wissen über Haltung, Verhalten, Gesundheit und die rechtlichen Rahmenbedingungen – und ist Voraussetzung für die Hundeanmeldung in deiner Gemeinde.

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Bundesweite Neuerung ab 2026

Ab dem 1. Juli 2026 wird ein bundesweit einheitlicher Sachkundenachweis für alle neuen Hundehalter:innen in Österreich Pflicht. So sollen Spontankäufe verhindert und sichergestellt werden, dass jeder Hund in ein verantwortungsbewusstes Zuhause kommt.

Was bedeutet das für dich?

Für NÖ & Salzburg bleiben die bestehenden Kurse relevant – mit unserem aktuellen Kurs bist du bestens vorbereitet. Wer ab Juli 2026 einen neuen Hund aufnimmt, erbringt den neuen bundesweiten Nachweis (4 Stunden Theorie vor der Anschaffung plus 2 Stunden Praxis mit dem Hund).

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Mehr Tierschutz

Die Novelle verschärft auch die Regeln gegen Qualzucht und illegalen Welpenhandel. Züchter werden stärker in die Verantwortung genommen und eine wissenschaftliche Kommission prüft künftig Zuchtprogramme – für nachhaltig mehr Tierwohl.

Neu ab 1.7.2026

Der Praxisteil kommt – wir sind dran.

Der bundesweite Sachkundenachweis hat zwei Teile: 4 Stunden Theorie vor der Anschaffung und eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund. Wichtig: Du gerätst nicht in Zeitdruck – für die Praxis hast du nach der Aufnahme deines Hundes ein ganzes Jahr Zeit.

Dein Zeitplan

  1. 1Theorie zuerst: Die 4 Stunden Theorie absolvierst du VOR der Anschaffung – bei uns bequem online.
  2. 2Hund kommt & Gemeinde-Anmeldung: Du nimmst deinen Hund auf und meldest ihn bei der Gemeinde an. Ab diesem Zeitpunkt (Aufnahme der Haltung) startet die Frist.
  3. 312 Monate für die Praxis: Du hast danach 12 Monate Zeit für die 2-stündige Praxiseinheit. Dein Hund muss dafür mindestens 6 Monate alt sein.

Sobald die Bundesländer die Vortragenden-Listen für die Praxis veröffentlichen, wollen wir die Praxiseinheit auch bei uns anbieten – durchgängig betreut von der Theorie bis zum fertigen Nachweis.

In der Praxis geplant

  • Alltagssituationen üben: Leinenführigkeit, Begegnungen, Rückruf
  • Körpersprache live lesen & im Moment richtig reagieren
  • Sicheres, entspanntes Verhalten im öffentlichen Raum

Inhalte geplant nach den einheitlichen Vorgaben der Fachstelle – die finale Ausgestaltung folgt mit der Zulassung.

Unser Zulassungs-Status

  • Niederösterreich

    Zulassung als Praxis-Anbieter läuft bereits

  • Salzburg

    Zulassung als Praxis-Anbieter läuft bereits

Praxiseinheit vormerken lassen

Trag dich unverbindlich ein – wir melden uns, sobald die Praxis-Termine in deinem Bundesland starten.

Hinweis: Es gibt keine zentrale „Bundesliste" – jede Landesregierung veröffentlicht die geeigneten Vortragenden für Theorie und Praxis selbst. Den Theorieteil kannst du schon heute bei uns online absolvieren; siehe auch unsere rechtlichen Grundlagen.

Rechtslage & offizielle Quellen

NÖ, Salzburg & der neue Bundeskurs im Vergleich.

Drei Regelungen, ein Ziel: sachkundige Hundehaltung. So unterscheiden sich die Landesregelungen vom bundesweiten Sachkundenachweis, der mit der Tierschutzgesetz-Novelle seit 1. Juli 2026 in Kraft ist.

Hundebesitzerin informiert sich sorgfältig über die rechtlichen Grundlagen
RegelungNiederösterreichSalzburgÖsterreichweit seit 1.7.2026
Pflicht seit / ab1. Juni 202320131. Juli 2026
RechtsgrundlageNÖ Hundehaltegesetz + NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023§ 21 Salzburger Landes-SicherheitsgesetzTierschutzgesetz + § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung (in Kraft seit 1.7.2026)
Umfang3 Std. — 1 Std. Tierärztin + 2 Std. Hundetrainer:inmind. 2 Kursstunden Theorie4 × 60 Min. Theorie + 2 × 60 Min. Praxis mit dem eigenen Hund
Für wenNeue Halter:innen (Hund ab 1.6.2023 übernommen, davor 2 Jahre keinen Hund gehalten)Hundehalter:innen — Nachweis bei der Anmeldung in der GemeindeWer ab 1.7.2026 einen Hund neu übernimmt (Halter:in lt. Heimtierdatenbank); bestehende Halter sind ausgenommen
ZeitpunktVor der Anmeldung des HundesBei der Anmeldung des HundesTheorie vor Übernahme; Praxis binnen 12 Monaten (Hund mind. 6 Monate alt)
Unser Online-Kurs✓ 89 € · live via Google Meet✓ 59 € · live via Google MeetLandeskurse gelten weiter — bis 30.6.2027 absolviert, ersetzen sie sogar den Theorieteil des Bundeskurses (§ 2a Abs. 5 Z 15 2. THVO)

Wichtig zu wissen

Der bundesweite Sachkundenachweis (seit 1. Juli 2026) ist eine Tierschutz-Materie und ersetzt die sicherheitsrechtlichen Kurse der Bundesländer nicht — das stellt das Gesundheitsministerium in seinen offiziellen FAQ klar. Wer in Niederösterreich oder Salzburg einen Hund anmeldet, braucht weiterhin den jeweiligen Landes-Sachkundenachweis. Und: Wer bis 30. Juni 2027 einen theoretischen Landeskurs absolviert, ist vom 4-Stunden-Theoriekurs des Bundes-Sachkundenachweises befreit — es bleibt höchstens die 2-stündige Praxiseinheit (§ 2a Abs. 5 Z 15 der 2. Tierhaltungsverordnung).

FAQ

Häufige Fragen zum Sachkundenachweis

Nein. Für den Allgemeinen Sachkundenachweis gibt es keine Prüfung. Deine aktive Teilnahme am Kurs genügt, um das Zertifikat zu erhalten.

Direkt im Anschluss an den Online-Kurs senden wir dir dein personalisiertes, offizielles Zertifikat als PDF per E-Mail. Du kannst es sofort bei deiner Gemeinde vorlegen.

Ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) mit Ton. Du erhältst von uns einen einfachen Google-Meet-Link – keine Installation nötig.

Nein. Für Listenhunde ist der Erweiterte Sachkundenachweis (inkl. Praxis) erforderlich. Unser Kurs deckt den Allgemeinen Sachkundenachweis für alle übrigen Hunde ab.

Der bundesweite Sachkundenachweis besteht aus vier Theorie-Einheiten zu je 60 Minuten, die vor der Übernahme des Hundes absolviert werden müssen, sowie zwei Praxis-Einheiten zu je 60 Minuten mit dem eigenen Hund. Die Praxis ist innerhalb von 12 Monaten nach Haltungsbeginn nachzuweisen, sobald der Hund mindestens sechs Monate alt ist. Grundlage ist die Tierschutzgesetz-Novelle, die das Parlament im Juli 2024 beschlossen hat.

Die Pflicht gilt nur für Hunde, die ab dem 1. Juli 2026 neu übernommen werden. Wer seinen Hund bereits davor hält, ist nicht betroffen. Verpflichtet ist die Person, die als Halter:in in der Heimtierdatenbank eingetragen ist – nicht jede Person, die mit dem Hund spazieren geht.

Ja, bis 30. Juni 2027: Wer bis dahin auf Grund einer landesgesetzlichen Regelung – wie in Niederösterreich oder Salzburg – einen theoretischen Sachkundenachweis erlangt, ist vom 4-stündigen Bundes-Theoriekurs befreit (§ 2a Abs. 5 Z 15 der 2. Tierhaltungsverordnung, in Kraft seit 1. Juli 2026). Es bleibt dann höchstens die 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund – ein Landeskurs lohnt sich also doppelt.

Der Praxisteil umfasst zwei Einheiten zu je 60 Minuten mit dem eigenen Hund und ist innerhalb von 12 Monaten ab Haltungsbeginn nachzuweisen, sobald der Hund mindestens sechs Monate alt ist. Anbieter für die Praxis müssen auf den Vortragenden-Listen der Bundesländer stehen. Unser Zulassungsprozess läuft in Niederösterreich und Salzburg bereits – du kannst dich für die Praxiseinheit unverbindlich vormerken lassen.

Die wichtigsten offiziellen Quellen sind das FAQ des Gesundheitsministeriums auf verbrauchergesundheit.gv.at, das Tierschutzgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at), die Infoseite des Landes Niederösterreich zum NÖ Hundehaltegesetz auf noe.gv.at sowie § 21 des Salzburger Landes-Sicherheitsgesetzes im RIS. Alle Links findest du in der Quellen-Übersicht auf dieser Seite und unter ‚Rechtliche Grundlagen'.

Deinen absolvierten Sachkundenachweis meldest du – je nach Bundesland – entweder selbst über das Portal der Heimtierdatenbank (Anmeldung mit ID Austria) oder du legst ihn bei einer Meldestelle vor, etwa bei deiner Tierärztin oder der Gemeinde, die den Eintrag dann für dich vornimmt. Das dafür nötige Zertifikat bekommst du von uns als PDF. Welcher Weg für dich konkret gilt, bestätigt dir im Zweifel kurz deine Gemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde.

Dein einmal erworbenes Zertifikat läuft nicht ab und bleibt gültig. Ziehst du in ein anderes Bundesland, gelten dort aber die jeweiligen Landespflichten – etwa die Anmeldung des Hundes in der neuen Gemeinde sowie eigene Leinen- oder Maulkorbregeln. Ob dein Nachweis am neuen Wohnsitz anerkannt wird oder zusätzlich etwas nötig ist, klärst du am besten direkt mit deiner neuen Gemeinde ab.

Hast du in den letzten zwei Jahren durchgehend einen Hund gehalten, giltst du als Bestandshalter:in und bist von der Sachkundepflicht ausgenommen – das betrifft sowohl den bundesweiten Sachkundenachweis als auch die Landesregelung in Niederösterreich. Verpflichtend ist der Kurs für neue Halter:innen, die in den zwei Jahren davor keinen Hund gehalten haben. Ob du in deinem Fall befreit bist, bestätigt dir im Zweifel deine Gemeinde.

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