Alle Bundesländer im Überblick

Sachkundenachweis Hund in Österreich – alle Bundesländer

Seit 1. Juli 2026 gilt der bundesweite Sachkundenachweis österreichweit – 4 Stunden Theorie vor der Anschaffung plus 2 Stunden Praxis. Daneben haben einige Länder eigene Regelungen. Hier findest du für jedes Bundesland ehrlich, was gilt – und für welche wir dir einen Online-Kurs anbieten.

So hängt das zusammen

Zwei Ebenen, die du kennen musst

In Österreich können für deinen Hund gleich zwei Regelungen gelten: die neue Bundespflicht und – je nach Wohnort – eine eigene Landespflicht.

Ebene 1 · Der Bund

Bundesweiter Sachkundenachweis

Seit 1. Juli 2026 gilt österreichweit § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz samt § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung: 4 Stunden Theorie (online erlaubt) vor der Anschaffung und 2 Stunden Praxis binnen 12 Monaten ab Haltungsbeginn, sobald der Hund mindestens 6 Monate alt ist. Verpflichtet sind Ersthalter:innen, die ab diesem Datum einen Hund neu übernehmen.

Ebene 2 · Die Länder

Eigene Landesregelungen

Mehrere Bundesländer haben eigene, sicherheits- oder abgabenrechtliche Sachkundepflichten – etwa Niederösterreich, Salzburg, Wien, Oberösterreich, die Steiermark und Tirol. Der Bundes-Nachweis ersetzt diese Landespflichten nicht automatisch. Ein bis 30. Juni 2027 absolvierter theoretischer Landeskurs befreit aber vom 4-stündigen Bundes-Theorieteil (§ 2a Abs. 5 Z 15 der 2. Tierhaltungsverordnung).

Der Vergleich

Alle 9 Bundesländer auf einen Blick

Wo gilt ein eigenes Landesgesetz, was ist die Besonderheit – und wo kannst du bei uns online starten?

BundeslandEigenes Landesgesetz?Besonderheit / UmfangUnser Angebot
NiederösterreichJaNÖ Hundehaltegesetz + Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023Allgemeiner Sachkundenachweis: 3 Std. Theorie (1 Std. Tierärztin + 2 Std. Trainerin) vor der Anmeldung bei der Gemeinde. Online-Kurs · 89 €
SalzburgJa§ 21 Salzburger Landes-SicherheitsgesetzNachweis bei der Anmeldung; bisher rund 2 Std. Theorie, ab Juli 2026 laut ORF-Berichten Ausbau auf 4 Std. Theorie + 2 Std. Praxis. Online-Kurs · 59 €
BurgenlandNein · Bund direktKein eigenes Sachkundegesetz (nur Hundeabgabegesetz) → Bund gilt direktBundesregelung seit 1.7.2026 (4 Std. Theorie + 2 Std. Praxis); Theorie über anerkannten NÖ-Online-Kurs anrechenbar. Bundes-Theorie online
WienJaWiener Tierhaltegesetz – „Hundeführschein" seit 2019Eigener verpflichtender Sachkundenachweis für bestimmte Hunde (u. a. gelistete Rassen, auffällig gewordene Hunde). Eigenes System der Stadt Wien.Landesstelle prüfen
OberösterreichJaOö. Hundehaltegesetz 2024Verpflichtende allgemeine Sachkundeausbildung vor der Anschaffung (seit Dez. 2024); für große Hunde ggf. zusätzliche Alltagstauglichkeitsprüfung.Landesstelle prüfen
SteiermarkJaStmk. Hundeabgabegesetz + Landes-Sicherheitsgesetz + Hundekundenachweis-VerordnungHundekundenachweis: mind. 4 Std. Theorie für Ersthalter:innen (bzw. wer in 5 Jahren keinen Hund gemeldet hatte). Frist: 1 Jahr ab Anschaffung.Landesstelle prüfen
KärntenNein · Bund direktKein eigenes Sachkundegesetz (K-LSiG + K-HAG) → Bund gilt direktSachkundepflicht erst über die Bundesregelung seit 1.7.2026. Theorieteil wie im Burgenland online anrechenbar.Bundes-Theorie online möglich
TirolJa§ 6a Abs. 9 Tiroler Landes-Polizeigesetz (seit 1.10.2020)Theoretischer Sachkundenachweis für Ersthalter:innen bei der Erstanmeldung (bisher 3 Einheiten, ohne Hund). Landes-Nachweise bis 1.7.2027 als Bundes-SKN anerkannt.Landesstelle prüfen
VorarlbergNein · Bund direktKein allgemeines Landes-Hundegesetz; Sachkunde nur für Listen-/Kampfhunde (Landes-Sicherheitsgesetz)Für normale Hunde bisher kein Landesnachweis. Bundesregelung seit 1.7.2026; Theorieteil wie im Burgenland online anrechenbar.Bundes-Theorie online möglich

Ehrlich gesagt: Für Länder mit eigenem Landesgesetz, das wir nicht anbieten (Wien, Oberösterreich, Steiermark, Tirol), verlinken wir dich bewusst auf die zuständige offizielle Landesstelle statt eigene Stundenzahlen zu behaupten. „Bundes-Theorie online möglich" steht nur dort, wo das Land keine eigene Sachkundepflicht hat und die Theorie wohnsitzneutral anrechenbar ist (vom Land NÖ bestätigt; im Zweifel mit deiner Bezirksverwaltungsbehörde oder Gemeinde abklären).

Bundesland für Bundesland

Was in deinem Bundesland konkret gilt

Niederösterreich

Eigenes Landesgesetz

In Niederösterreich gilt seit 1. Juni 2023 das NÖ Hundehaltegesetz samt Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023. Neue Halter:innen müssen den allgemeinen Sachkundenachweis – 3 Stunden Theorie (1 Stunde Tierärztin, 2 Stunden Hundetrainerin) – vor der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde absolvieren. Unseren offiziell anerkannten Online-Live-Kurs bekommst du für 89 € an einem einzigen Termin.

Salzburg

Eigenes Landesgesetz

Salzburg regelt die Sachkunde über § 21 des Salzburger Landes-Sicherheitsgesetzes: Den Nachweis legst du bei der Anmeldung deines Hundes vor. Bisher genügten rund 2 Stunden Theorie; ab Juli 2026 ist laut ORF-Berichten ein Ausbau auf 4 Stunden Theorie plus 2 Stunden Praxis vorgesehen. Unseren Online-Live-Kurs für Salzburg gibt es für 59 €.

Burgenland

Bundesregelung direkt

Das Burgenland hat kein eigenes verpflichtendes Landes-Sachkundegesetz – es existiert nur ein Hundeabgabegesetz. Für dich gilt daher direkt die bundesweite Regelung seit 1. Juli 2026 (4 Stunden Theorie vor der Anschaffung, 2 Stunden Praxis binnen 12 Monaten). Die Theorie kannst du schon heute über unseren anerkannten NÖ-Online-Live-Theoriekurs erfüllen – wohnsitzneutral anrechenbar (vom Land NÖ bestätigt; im Zweifel mit deiner Bezirksverwaltungsbehörde oder Gemeinde abklären). Der Praxisteil ist bei uns in Vorbereitung.

Wien

Eigenes Landesgesetz

Wien hat mit dem Wiener Tierhaltegesetz einen eigenen verpflichtenden Sachkundenachweis – den „Hundeführschein" – der seit 2019 für bestimmte Hunde gilt, etwa gelistete Rassen und auffällig gewordene Hunde. Das ist ein eigenes System der Stadt Wien, das wir nicht anbieten. Alle Details, Voraussetzungen und Prüfungstermine bekommst du direkt bei der Stadt Wien.

Oberösterreich

Eigenes Landesgesetz

In Oberösterreich gilt seit Dezember 2024 das Oö. Hundehaltegesetz 2024 mit einer verpflichtenden allgemeinen Sachkundeausbildung vor der Anschaffung eines Hundes. Besonderheit: Für große Hunde bzw. wenn keine rechtzeitige tierärztliche Bestätigung vorliegt, kommt zusätzlich eine Alltagstauglichkeitsprüfung mit dem Hund hinzu. Diese Landespflicht bieten wir nicht an – die offiziellen Infos bekommst du beim Land Oberösterreich.

Steiermark

Eigenes Landesgesetz

Die Steiermark verlangt einen Hundekundenachweis – einen theoretischen Kurs von mindestens 4 Stunden – auf Basis des Steiermärkischen Hundeabgabegesetzes, des Landes-Sicherheitsgesetzes und der Hundekundenachweis-Verordnung. Verpflichtet sind vor allem Ersthalter:innen bzw. Personen, die in den letzten 5 Jahren keinen Hund gemeldet hatten; die Frist beträgt 1 Jahr ab Anschaffung, sonst drohen doppelte Hundeabgabe und eine Verwaltungsstrafe. Diesen Landesnachweis bieten wir nicht an – die Details findest du im steirischen Rechtsbestand.

Kärnten

Bundesregelung direkt

Kärnten hat kein eigenständiges Hundeführschein- oder Sachkundegesetz; die Hundehaltung ist über das Kärntner Landessicherheitsgesetz und das Kärntner Hundeabgabegesetz geregelt (Meldepflicht, Hundeabgabe, Leinen- und Maulkorbregeln an bestimmten Orten). Eine Sachkundepflicht entsteht damit erst über die bundesweite Regelung seit 1. Juli 2026. Deren Theorieteil kannst du – wie im Burgenland – über unseren anerkannten Online-Live-Theoriekurs erfüllen (wohnsitzneutral anrechenbar; vom Land NÖ bestätigt, im Zweifel mit deiner Bezirksverwaltungsbehörde oder Gemeinde abklären). Für Detail- und Ausnahmefragen wende dich ans Land Kärnten.

Tirol

Eigenes Landesgesetz

In Tirol besteht seit 1. Oktober 2020 ein eigenes Sachkunde-Regime nach § 6a Abs. 9 des Tiroler Landes-Polizeigesetzes: Ersthalter:innen absolvieren vor bzw. bei der erstmaligen Anmeldung bei der Gemeinde einen theoretischen Sachkundenachweis (bisher 3 Unterrichtseinheiten, Kurs ohne Hund). Einen landesweit verpflichtenden praktischen Hundeführschein für alle Hunde gibt es nicht – praktische Prüfungen sind freiwillig. Bisherige Tiroler Landes-Nachweise werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis 1. Juli 2027 als Bundes-Sachkundenachweis anerkannt. Diese Landespflicht bieten wir nicht an – informiere dich beim Land Tirol.

Vorarlberg

Bundesregelung direkt

Vorarlberg hat kein eigenes allgemeines Hundegesetz mit Sachkunde- oder Hundeführschein-Pflicht für alle Halter:innen. Ein verpflichtender Sachkundenachweis plus Gemeindebewilligung besteht nur für Listen- bzw. Kampfhunde, geregelt über das Vorarlberger Landes-Sicherheitsgesetz. Für normale Hunde greift damit erst die bundesweite Regelung seit 1. Juli 2026, deren Theorieteil du – wie im Burgenland – online über unseren anerkannten Theoriekurs erfüllen kannst (wohnsitzneutral anrechenbar; vom Land NÖ bestätigt, im Zweifel mit deiner Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde abklären). Ob deine Gemeinde im Einzelfall Zusätzliches verlangt, erfährst du beim Land Vorarlberg.

Kurz zur Anrechnung

Wer bis 30. Juni 2027 einen theoretischen Landes-Sachkundenachweis absolviert, ist vom 4-stündigen Theorieteil des Bundes-Sachkundenachweises befreit – wohnsitzneutral (vom Land NÖ bestätigt; im Zweifel mit deiner Bezirksverwaltungsbehörde oder Gemeinde abklären). Übrig bleibt dann höchstens die 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund. Ein Landeskurs lohnt sich also oft doppelt.

Häufige Fragen

Bundesländer & Sachkundenachweis

?Gilt der bundesweite Sachkundenachweis in jedem Bundesland?
Ja. Seit 1. Juli 2026 gilt der Bundes-Sachkundenachweis (4 Stunden Theorie vor der Anschaffung plus 2 Stunden Praxis binnen 12 Monaten) in ganz Österreich, für ab diesem Datum neu übernommene Hunde. Er ersetzt bestehende Landespflichten aber nicht automatisch: In Ländern mit eigenem Landesgesetz brauchst du zusätzlich den jeweiligen Landesnachweis.
?In welchen Bundesländern bietet ihr einen Online-Kurs an?
Wir bieten Online-Live-Kurse für Niederösterreich (89 €) und Salzburg (59 €) sowie die anrechenbare Bundes-Theorie fürs Burgenland an. Für alle übrigen Bundesländer findest du auf dieser Seite den ehrlichen Verweis auf die zuständige offizielle Landesstelle.
?Zählt ein Kurs aus einem anderen Bundesland auch bei mir?
Ein bis 30. Juni 2027 absolvierter theoretischer Landes-Sachkundenachweis befreit vom 4-stündigen Bundes-Theoriekurs – und zwar wohnsitzneutral (vom Land NÖ bestätigt; im Zweifel mit deiner Bezirksverwaltungsbehörde oder Gemeinde abklären). Eigene Landespflichten deines Wohnsitz-Bundeslandes bleiben davon unberührt.
?Hat jedes Bundesland ein eigenes Hundegesetz mit Sachkundepflicht?
Nein. Niederösterreich, Salzburg, Wien, Oberösterreich, Steiermark und Tirol haben eigene Landesregelungen mit Sachkundepflicht. Burgenland, Kärnten und Vorarlberg haben für normale Hunde keine eigene allgemeine Sachkundepflicht – dort greift direkt die bundesweite Regelung seit 1. Juli 2026.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Landesgesetze. Weitere offizielle Quellen zur Bundesregelung findest du beim Sozialministerium und im FAQ zur Tierschutzgesetz-Novelle.